RUN Regionales Unternehmungsnetzwerk Mecklenburgische Schweiz e.V.
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Vereinssatzung nur von der Mitgliederversammlung beschlossen und geändert werden.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Beginnt die Mitgliedschaft während des Kalenderjahres, werden die Beiträge anteilig auf die verbleibenden Monate berechnet.
§ 3 Beiträge
Beitrag Fördermitglieder pro Jahr
- Kommunen 0,50 € pro Einwohner / Jahr (basierend auf Erhebung des statistischen Landesamtes)
- natürliche Personen = 300,00 € / Jahr
Beitrag Mitglieder pro Jahr (zzgl. 19% MwSt.)
- Unternehmen bis 10 Mitarbeiter = 300,00 € / Jahr
- Unternehmen 11 - 20 Mitarbeiter = 500,00 € / Jahr
- Unternehmen 21 - 50 Mitarbeiter = 700,00 € / Jahr
- Unternehmen ab 51 Mitarbeiter = 1.000,00 € / Jahr
- alle, die nicht zu den KMU zählen* = 1.500,00 € / Jahr
Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
* Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union:
- Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchtens 2 Mio. Euro haben.
- Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
- Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Hier können Sie sich die Beitragsordnung als PDF herunter laden.