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Ivenack und Stavenhagen als Tourismusort ausgezeichnet

Die Gemeinde Ivenack sowie die Reuterstadt Stavenhagen sind zwei der ersten anerkannten Tourismusorte in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Prädikat wurde im Dezember beiden Gemeinden verliehen.

Überrascht und erfreut zugleich erhielten Roy Lüth, der Bürgermeister der Gemeinde Ivenack, und Stefan Guzu, der Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen, im Dezember eine Einladung zur Urkundenüberreichung aus dem Wirtschaftsministerium. Aufgrund der momentanen Situation war die Freude umso größer, dass die Verleihung in Präsenz und unter entsprechenden Auflagen stattfinden konnte. Kurz vor Weihnachten machten sich die beiden Bürgermeister auf den Weg nach Schwerin. Durch den Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer wurden die Urkunden zur Anerkennung als Tourismusort für Ivenack und Stavenhagen feierlich überreicht. Auch der Gemeinde Kargow sowie der Stadt Anklam wurden an diesem Tag das Prädikat verliehen. Die vier Städte und Gemeinden zählen damit zu den ersten offiziell anerkannten Tourismusorten in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen Ivenacks und Stavenhagens für die Qualifizierung als Tourismusort, welche durch Angelika Groh und Lisa Ruschin vom Regionalen Unternehmensnetzwerk maßgeblich unterstützt wurde, erfolgte bereits Ende September des vergangenen Jahres. Neben einem ausführlichen touristischen Erhebungsbogen der die Qualitäten als Tourismusort aufzeigt, wurden auch die vorab gefassten Beschlüsse der Gemeinde- bzw. Stadtvertretersitzung sowie ein begründeter Antrag eingereicht. Durch die landschaftlich bevorzugte Lage und insbesondere natürlich durch das Vorhandensein von kulturellen und touristischen Einrichtungen wie z.B. dem Fritz-Reuter-Literaturmuseum, der Touristinformation Stavenhagen und dem Nationalen Naturmonument Ivenacker Eichen, erfühlen die beiden Orte die Kriterien für einen Tourismusort. 

Die Anerkennung als Tourismusort ist für beide Gemeinden in Hinblick auf den geplanten zukünftigen Weg essentiell. Eine Änderung innerhalb des Kurortgesetzes M-V macht es nun möglich, das anerkannte Tourismusorte eine gästebasierte Kurabgabe erheben können, welche wiederum für Investitionen in die touristische Infrastruktur genutzt werden müssen. Dies war bisher nur den anerkannten Erholungsorten möglich. Somit erhält der Tourismus eine Basisfinanzierung zur Aufrechterhaltung aber auch zum Ausbau des touristischen Potenzials. Neben der Wiederbelebung des Speichergebäudes in Ivenack und der Einführung einer Kombi-Karte für Sehenswürdigkeiten in der Umgebung, ist auch der Ausbau des Rundweges um den Ivenacker See zu einem Kunst- und Naturlehrpfad geplant.